Mehrwertsteuer-Senkung
Was sich für Minicontrol Nutzer*innen ändert

Liebe Minicontrol Nutzer*in,

die Bundesregierung möchte die Umsatzsteuersätze für sechs Monate senken. Sie möchte den Standardsatz um 3%-Punkte von 19% auf 16% senken, und den reduzierten Satz um 2%-Punkte von 7% auf 5% senken. Start der Maßnahme ist vermutlich schon Juli.

Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie diese Veränderung in Minicontrol berücksichtigen können, ohne dass Sie dabei Ihre bisherige Planung groß ändern müssten.

1)      Einfache Lösung:

Sie fahren fort wie bisher: Sie planen weiterhin mit den Sätzen 19% und 7%, und bei der Ist-Spalte tragen Sie die tatsächliche Verrechnung mit dem Finanzamt ein. Durch die Änderung der USt-Sätze wird der Unterschied zwischen Planung und Ist-Zustand des Umsatzsteuersaldos für sechs Monate etwas größer. Sie müssen tatsächlich weniger zahlen bzw. bekommen weniger vom Finanzamt erstattet als geplant.

2)      Aufwändigere Lösung:

Wenn Sie nicht nur das tatsächliche Umsatzsteuersaldo (Ist-Spalte) korrekt berücksichtigen möchten, sondern auch Ihre Prognose (Plan-Spalte) anpassen möchten, können Sie dafür zwei neue Zeilen einfügen. Die beiden Zeilen können Sie nach Beendigung der befristeten Maßnahme wieder löschen, weil sie dann für Ihre Planung nicht mehr relevant sind.

  • Fügen Sie bei den Einzahlungen und den Auszahlungen jeweils eine neue Zeile ein, die Sie z.B. „Corona-USt-Korrektur Einzahlungen“ und „Corona-USt-Korrektur Auszahlungen“ nennen. Für beide Zeilen setzen Sie den MwSt-Satz auf „-“. Um die neuen Zeilen einzufügen, klicken Sie mit Rechtsklick auf „Einzahlungen“ und „Laufende Auszahlungen“ und wählen „Neue Kategorie“ aus.
  • Gehen Sie oben im Menü zu den Allgemeinen Einstellungen (Zahnrad-Symbol) und gucken Sie nach, ob die MwSt mit einem oder zwei Monaten Verzögerung verrechnet wird, und ob das Saldo monatlich oder vierteljährig verrechnet wird.
  • Wenn die Maßnahme im Juli beginnt, klicken Sie im August oder September in die neue Zeile, je nachdem ob die MwSt ein oder zwei Monate später verrechnet wird. Nun korrigieren Sie die Umsatzsteuerplanung. Den Wert können Sie direkt in Minicontrol berechnen. Wenn Sie z.B. im Juli 1.000€ (MwSt = 19%), 500€ (MwSt= 7%), 300€ (MwSt= 19€) Umsatz machen, tragen Sie in die neue Zeile „Corona-USt-Korrektur Einzahlungen“ im August oder September für Plan ein: 1000*0,03+500*0,02+300*0,03. Wenn Sie z.B. 800€ (MwSt=19%) und 250€ (MwSt=19%) Ausgaben im Juli haben, tragen Sie im August oder September in die neue Zeile „Corona-USt-Korrektur Auszahlungen“ für Plan ein: 800*0,03+250*0,03. Wenn die Umsatzsteuer bei Ihrem Unternehmen vierteljährig verrechnet wird, berücksichtigen Sie bei der Korrekturrechnung nur die von der Maßnahme betroffenen Monate.
  • Sollte Ihre Planung aus sehr vielen Zeilen bestehen, könnte die Korrekturberechnung etwas unübersichtlich werden. In diesem Fall könnten Sie bei der Berechnung nur die größten Ein- und Auszahlungen berücksichtigen, um die Prognose zu verbessern.
  • Für die neuen Zeilen tragen Sie bei der Ist-Spalte natürlich nie etwas ein. Das tatsächliche Umsatzsteuersaldo tragen Sie weiterhin nur in der Ist-Spalte von „Umsatzsteuersaldo…“ ein.

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bhp